>> Webseite der HYG und Bekanntmachung Nr. 5 (07.04.2020)
>> Schreiben des Vorstands der HYG (07.04.2020)
>> Bekanntmachung Nr. 4 (27.03.2020)
28.04.2020 , Erstellt von admin
Nach wie vor gelten für alle Eigner, die ein Boot bei der Hamburger Yachthafen Gemeinschaft liegen haben, die Regelungen, die aus der Bekanntmachung Nr. 4 vom 27. März 2020 auf der Webseite der HYG veröffentlicht wurden. Hierzu gibt es keine Ausnahmen, auch wenn die HYG in Wedel in den letzten Tagen zum Teil widersprüchliche Informationen von öffentlichen Stellen zu den Nutzungsmöglichkeiten der Anlage erreicht haben. Lesen Sie alles Weitere dazu in der Bekanntmachung Nr. 5.
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>> Bekanntmachung Nr. 4 (27.03.2020)