09.11.2010 09:55
Bekanntmachung der Hafengrenze Glückstadt
Hamburg, den 9. November 2010: Bekanntmachung des Landesbetriebes für Küstenschutz, Nationalpark und Meemesschutz.
Die im Gesetz- und Verordnungsblatt vom 16. Mai 1956 veröffentlichte Grenze des Glückstädter Hafens stellt keine hinreichend bestimmte Definition des Hafengebiets mehr da. Die Grenzen des Hafengebiets waren deshalb an die veränderten Verhältnisse anzupassen und neu festzusetzen. Die Hafengrenzen sind im Aushang der Stadt Glückstadt Rathaus und dem Aushang der Hafenbehörde Glückstadt Am Hafen 52b veröffentlicht und einzusehen.
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